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Werte und Regeln

Hausordnung

Unsere Hausordnung sorgt für ein respektvolles und sicheres Trainingsumfeld. Sie enthält wichtige Regeln zur Nutzung der Trainingsbereiche und Geräte.

Hausordnung

der Nordisch Vital GmbH

Unsere Räumlichkeiten sind mehr als ein klassisches Fitnessstudio. Sie Sind ein Ort für Gesundheit, Entwicklung, Disziplin, Wohlbefinden und Gemeinschaft. Unser Anspruch ist es, ein hochwertiges Trainingsumfeld zu schaffen, in dem sich alle Mitglieder, Gäste, Kunden, Kursteilnehmer und Trainer sicher, respektiert und optimal betreut fühlen.

Diese Hausordnung dient dem Schutz aller Anwesenden, der Sicherstellung eines geordneten Betriebs sowie der Aufrechterhaltung unseres hohen Qualitäts- und Serviceniveaus. Mit Betreten und Nutzung unserer Räumlichkeiten erkennt jeder Gast, jedes Mitglied und jeder Nutzer diese Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung an.

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§1 Geltungsbereich

  1. Diese Hausordnung gilt für sämtliche Räumlichkeiten, Trainingsflächen, Nebenräume, Sanitärbereiche, Eingangsbereiche, Wartezonen sowie sonstige von der Nordisch Vital GmbH genutzte Flächen.
  2. Sie gilt für alle Mitglieder, Kunden, Drop-In-Gäste, Kursteilnehmer, OpenGym-Nutzer, Personal-Training-Kunden, Begleitpersonen, Besucher sowie sonstige berechtigte Personen.
  3. Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Nordisch Vital GmbH.
  4. Im Einzelfall können zusätzliche organisatorische, sicherheitsbezogene oder betriebliche Anweisungen durch die Geschäftsführung oder das Personal erteilt werden.

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§2 Unsere Grundwerte

  1. Die Nordisch Vital GmbH steht für Respekt, Professionalität, Integrität, Qualität, Verantwortung und Gemeinschaft.
  2. Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass andere Personen weder belästigt, gefährdet, diskriminiert oder in ihrem Training unangemessen gestört werden.
  3. In unseren Räumlichkeiten ist ein respektvoller, höflicher und wertschätzender Umgang selbstverständlich.
  4. Wir dulden keinerlei Form von:
    • Beleidigungen,
    • Diskriminierung,
    • sexueller oder sonstiger Belästigung,
    • aggressivem Verhalten,
    • Einschüchterung,
    • Provokation,
    • respektlosem Verhalten gegenüber anderen Gästen oder dem Team.
  5. Ein Verhalten, das dem Ansehen, dem Betrieb oder der Atmosphäre der Nordisch Vital GmbH schadet, kann Maßnahmen bis hin zum sofortigen Hausverweis und dauerhaften Ausschluss nach sich ziehen.

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§3 Gesundheit, Eigenverantwortung und Mitwirkungspflichten

  1. Training und Teilnahme an sämtlichen Angeboten erfolgen grundsätzlich eigenverantwortlich.
  2. Jeder Nutzer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen realistisch einzuschätzen.
  3. Bei bekannten Beschwerden, Vorerkrankungen, Verletzungen, Schwangerschaft, Bewegungseinschränkungen, Kreislaufproblemen oder sonstigen gesundheitlich relevanten Umständen ist vor Trainingsbeginn ärztlicher Rat einzuholen, soweit dies angezeigt ist.
  4. Relevante Einschränkungen, Beschwerden oder Besonderheiten sind dem Trainerteam vor Beginn einer Einheit oder Betreuung mitzuteilen.
  5. Jeder Gast ist verpflichtet,
    • Anweisungen zur sicheren Ausführung von Übungen zu beachten,
    • sich angemessen aufzuwärmen,
    • nur im Rahmen der eigenen körperlichen Belastbarkeit zu trainieren,
    • Schmerzen, Schwindel, Unwohlsein oder andere Auffälligkeiten unverzüglich mitzuteilen.
  6. Die Nordisch Vital GmbH ist berechtigt, Personen ganz oder teilweise von einer Teilnahme auszuschließen, wenn aus Sicht des Personals Sicherheitsbedenken bestehen oder gesundheitliche Risiken nicht hinreichend ausgeschlossen werden können.
  7. Vor der ersten Nutzung bzw. Teilnahme an bestimmten Formaten kann das vollständige Ausfüllen eines Anamnesebogens oder die ordnungsgemäße Erfassung im System Voraussetzung für die Teilnahme sein.

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§4 Nutzung der Trainingsflächen und Geräte

  1. Alle Geräte, Trainingsmittel und Flächen sind sorgfältig, sachgerecht und ausschließlich entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung zu verwenden.
  2. Geräte dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Handhabung bekannt ist oder eine Einweisung erfolgt ist.
  3. Sicherheitsanweisungen, Geräteeinweisungen und Trainerhinweise sind strikt einzuhalten.
  4. Gewichte, Hanteln, Bänder, Kleingeräte, Matten und sonstiges Equipment sind nach der Nutzung vollständig und ordentlich an den dafür vorgesehenen Platz zurückzubringen.
  5. Trainingsstationen dürfen nicht unnötig blockiert werden. Während der Stoßzeiten ist auf eine faire Nutzung und angemessene Rotationsbereitschaft Rücksicht zu nehmen.
  6. Reservierte oder gekennzeichnete Flächen, insbesondere für Personal Training, Kurse, Analysen oder interne Abläufe, dürfen nur mit entsprechender Berechtigung genutzt werden.
  7. Beschädigungen, Defekte oder Unregelmäßigkeiten an Geräten und Einrichtungen sind dem Team unverzüglich mitzuteilen.
  8. Eigenmächtige Veränderungen an Geräten, Umbauten oder sicherheitswidrige Nutzung sind untersagt.

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§5 Hygiene, Sauberkeit und Pflege der Räumlichkeiten

  1. Sauberkeit ist wesentlicher Bestandteil unseres Qualitätsversprechens. Jeder Nutzer trägt Mitverantwortung für ein gepflegtes Trainingsumfeld.
  2. Während des Trainings ist ein eigenes Handtuch mitzuführen und auf Trainingsflächen bzw. Geräten zu verwenden, soweit dies hygienisch erforderlich ist.
  3. Geräte, Auflagen, Kontaktflächen und verwendetes Equipment sind nach der Nutzung zu reinigen bzw. entsprechend den vor Ort geltenden Hygienestandards zu hinterlassen.
  4. Trinkflaschen, Taschen, Kleidungsstücke und persönliche Gegenstände dürfen nicht so abgestellt werden, dass sie Laufwege, Fluchtwege, Trainingszonen oder Notausgänge beeinträchtigen.
  5. Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
  6. Sanitär- und Umkleidebereiche sind sauber und rücksichtsvoll zu nutzen.
  7. Wer Räumlichkeiten oder Einrichtungen in unzumutbarer Weise verunreinigt oder beschädigt, kann zum Ersatz der Reinigungskosten bzw. des entstandenen Schadens herangezogen werden.

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§6 Kleidung und Erscheinungsbild

  1. In den Räumlichkeiten der Nordisch Vital GmbH ist angemessene, saubere und funktionale Sportkleidung zu tragen.
  2. Die Kleidung hat dem hochwertigen, professionellen Charakter unseres Hauses zu entsprechen.
  3. Nicht gestattet sind insbesondere:
    • verschmutzte Kleidung,
    • respektlose oder provozierende Bekleidung,
    • Kleidung, die die Sicherheit beim Training beeinträchtigt,
    • Straßenschuhe auf Trainingsflächen, sofern dort ausschließlich saubere Sportschuhe vorgesehen sind.
  4. Sofern für bestimmte Flächen oder Formate Sportschuhe vorgeschrieben sind, dürfen ausschließlich saubere und geeignete Indoor-Sportschuhe verwendet werden.
  5. Das Training mit freiem Oberkörper kann aus Gründen des Erscheinungsbildes, der Hygiene und des respektvollen Miteinanders untersagt werden.
  6. Das Personal ist berechtigt, bei ungeeigneter Kleidung oder hygienisch unzureichendem Zustand die Nutzung einzelner Bereiche oder des gesamten Studios zu untersagen.

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§7 Verhalten während Kursen, Trainings und Coachings

  1. Während betreuter Formate ist den Anweisungen des verantwortlichen Trainers uneingeschränkt Folge zu leisten.
  2. Mobiltelefone, Gespräche oder sonstige Verhaltensweisen, die die Durchführung stören, sind auf das notwendige Minimum zu beschränken.
  3. Rücksicht auf Konzentration, Sicherheit und Trainingsfluss anderer Teilnehmer ist jederzeit zu nehmen.
  4. Die Teilnahme kann verweigert oder abgebrochen werden, wenn ein Nutzer:
    • zu spät erscheint,
    • den Ablauf stört,
    • Sicherheitsregeln missachtet,
    • andere Teilnehmer beeinträchtigt,
    • Anweisungen des Trainers nicht befolgt.

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§8 Foto-, Video- und Audioaufnahmen

  1. Der Schutz der Privatsphäre aller Gäste, Mitglieder und Mitarbeitenden hat hohen Stellenwert.
  2. Foto-, Video- oder Audioaufnahmen während Kursen, Trainings oder Coachings sind im Rahmen dieser Hausordnung und mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig, wenn:
    • keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden,
    • andere Personen nicht erkennbar aufgenommen werden, oder
    • die ausdrückliche vorherige Zustimmung der betroffenen Personen vorliegt.
  3. In sensiblen Bereichen, insbesondere Umkleiden, Sanitärbereichen und vergleichbaren Rückzugsräumen, sind jegliche Aufnahmen strikt untersagt.
  4. Gewerbliche, werbliche, journalistische oder social-media-bezogene Aufnahmen bedürfen in jedem Fall der vorherigen Zustimmung der Nordisch Vital GmbH.
  5. Das Personal kann Aufnahmen jederzeit untersagen oder deren Löschung verlangen, wenn berechtigte Interessen Dritter, betriebliche Belange oder das Hausrecht dies erfordern.

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§9 Minderjährige und besondere Teilnahmevoraussetzungen

  1. Die Nutzung der Angebote durch Minderjährige ist nur im Rahmen der jeweils geltenden Voraussetzungen und mit den erforderlichen Einwilligungen der gesetzlichen Vertreter zulässig.
  2. Die Nordisch Vital GmbH kann den Nachweis der Zustimmung, Altersangaben oder Identität verlangen.
  3. Minderjährige haben den Anweisungen des Trainerteams in besonderem Maße Folge zu leisten.

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§10 Wertsachen, Spinde und persönliche Gegenstände

  1. Für persönliche Gegenstände, Wertsachen, Kleidung, Taschen, Mobiltelefone oder sonstige mitgebrachte Sachen übernimmt die Nordisch Vital GmbH nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Haftung.
  2. Die Nutzung von Spinden, Ablagen oder sonstigen Aufbewahrungsmöglichkeiten erfolgt auf eigene Verantwortung.
  3. Spinde dürfen nur für die Dauer des Aufenthalts genutzt werden, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
  4. Das dauerhafte Reservieren oder Blockieren von Spinden ist nicht gestattet.
  5. Aus Sicherheits- und Organisationsgründen kann die Nordisch Vital GmbH nach Ende der Nutzungszeit zurückgelassene Gegenstände oder belegte Spinde öffnen, räumen und verwahren.

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§11 Untersagte Gegenstände und Verhaltensweisen

  1. In den Räumlichkeiten der Nordisch Vital GmbH sind insbesondere untersagt:
    • Alkohol- oder Drogenkonsum,
    • Training unter erkennbarem Einfluss berauschender Mittel,
    • Rauchen, Dampfen oder vergleichbare Nutzungen, soweit nicht ausdrücklich erlaubt,
    • Mitbringen gefährlicher Gegenstände,
    • mutwillige Sachbeschädigung,
    • unangemessene Lautstärke,
    • unbefugte gewerbliche Tätigkeit,
    • Anwerben von Kunden oder Mitgliedern für fremde Angebote,
    • das eigenmächtige Erteilen entgeltlicher Trainings-, Beratungs- oder Coachingleistungen in den Räumlichkeiten ohne Zustimmung der Nordisch Vital GmbH.
  2. Das Mitbringen von Tieren ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig, sofern nicht gesetzliche Ausnahmen eingreifen.

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§12 Hausrecht und Weisungsrecht

  1. Die Geschäftsführung sowie die von der Nordisch Vital GmbH eingesetzten Mitarbeitenden und Trainer üben das Hausrecht aus.
  2. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten, insbesondere wenn diese der:
    • Sicherheit,
    • Hygiene,
    • Ordnung,
    • Organisation,
    • Wahrung der Qualität,
    • Durchsetzung dieser Hausordnung dienen.
  3. Das Personal ist berechtigt, Personen bei Verstößen gegen diese Hausordnung oder gegen Sicherheitsinteressen:
    • zu verwarnen,
    • von einzelnen Bereichen oder Angeboten auszuschließen,
    • des Hauses zu verweisen,
    • vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
  4. Weitergehende vertragliche, gesetzliche oder schadenersatzrechtliche Ansprüche bleiben unberührt.

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§13 Folgen von Verstößen

  1. Verstöße gegen diese Hausordnung werden ernst genommen.
  2. Je nach Art, Schwere und Häufigkeit des Verstoßes kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht:
    • mündliche oder schriftliche Verwarnung,
    • Verweigerung des Zutritts,
    • Ausschluss von einzelnen Kursen oder Angeboten,
    • Sperrung des Accounts oder Buchungszugangs,
    • Hausverbot,
    • außerordentliche Kündigung bestehender Vertragsverhältnisse,
    • Geltendmachung von Schadensersatz oder sonstigen Ansprüchen.
  3. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigungen haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften.

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§14 Schlussbestimmungen

  1. Diese Hausordnung gilt in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
  2. Sie kann aus sachlichen Gründen, insbesondere zur Anpassung an betriebliche Abläufe, Sicherheitsanforderungen, gesetzliche Vorgaben oder Qualitätsstandards, geändert werden.
  3. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  4. Ergänzend gelten die jeweils aktuellen AGB sowie individuelle vertragliche Vereinbarungen.

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Vielen Dank, dass Du durch Dein Verhalten zu einer respektvollen, sicheren und hochwertigen Trainingsatmosphäre bei Nordisch Vital beiträgst.

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